Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!        

Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten.

 

Satzung des Vereins für Geschichte und Brauchtum Menzelen e.V.

§ 1

Name, Sitz und Anschrift

 Der Verein trägt den Namen: Verein für Geschichte und Brauchtum Menzelen e.V. Sitz des Vereins ist Alpen-Menzelen, p.A. des Vorsitzenden. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts zu 47495 Rheinberg einzutragen.

  

§ 2

Ziel und Zweck des Vereins

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Interessen entsprechend der Abgabenordnung vom 1.1.1990, § 52, §§ 55 - 57.

   

§ 3

Aufgaben des Vereins

Der Verein stellt sich folgende Aufgaben:

-         Er erforscht und dokumentiert die Geschichte der Ortschaft Menzelen und Bönning-Rill.

-         Er sammelt und bewahrt historische Hinterlassenschaften.

-         Er macht sie anlassbezogen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich.

     

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Zwecken und Zielen der Vereinsarbeit zustimmt. Die Anmeldung zur Aufnahme ist an ein Vorstandsmitglied schriftlich zu richten. Der Antrag soll den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Antragsstellers enthalten.

Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Auch Körperschaften und Vereine können (mit je 1 Stimme) Mitglied werden.

Die Mitgliedschaft endet:

a)      durch Tod des Mitgliedes,

b)      durch Austritt,

c)      durch Beitragsrückstände von zwei und mehr Jahren,

d)      durch Ausschluß.

 

 zu b)

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an ein Vorstandsmitglied. Der Austritt ist zum Ende des jeweiligen Jahres möglich.

  zu d)

Ein Mitglied kann dann ausgeschlossen werden, wenn es sich vereinsschädigend verhält.

   

§ 5

Zusammenarbeit mit Öffentlichkeit, Behörden oder Institutionen

Der Verein hält enge Verbindung zu allen Organisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen oder diese unterstützen.

   

§ 6

Finanzierung und Verwendung der Finanzmittel

 

Der Verein finanziert sich aus den von der Mitgliederversammlung (MV) festgesetzten Beiträgen,

-         aus Spenden und Zuwendungen,

-         aus Einnahmen, welche seine Öffentlichkeitsarbeit erbringt.

-         Diese Mittel dürfen ausschließlich in Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.

-         Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

-         Ausgaben, die dem Zweck des Vereins entgegenstehen, sind nicht zulässig.

   

§ 7

Organe des Vereins

-         Mitgliederversammlung

-         Vorstand

   

§ 8

Mitgliederversammlung

 

-         Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Sie wird vom    Vorstand einberufen, der die Tagesordnung festsetzt und 14 Tage vorher schriftlich und unter der Bekanntgabe der Tagesordnung einlädt.

-         Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nichts anderes bestimmt ist.

-         Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine ordnungsgemäße Niederschrift anzufertigen und zu unterzeichnen.

-         Die Mitgliederversammlung

-         wählt die Mitglieder des Vorstandes,

-         wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind,

-         entlastet den Vorstand nach Vorlage des Jahresberichts,

-         entlastet den Kassierer nach Vorlage des Kassen- und Kassenprüfungsberichts,

-         genehmigt die Niederschriften über die Mitgliederversammlungen,

-         setzt auf Vorschlag des Vorstandes den Jahresbeitrag fest,

-         bestimmt die grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins für ein Geschäftsjahr.

   

§ 9

Der Vorstand

-         Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1., 2. und 3. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Kassierer, dem 1. und 2. Schriftführer sowie einem Geschäftsführer und einem 1. und 2. Beisitzer.

-         Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

-         Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. 2 Jahre nach der Gründung werden erstmals folgende Positionen des Vorstandes neu gewählt:

2. Vorsitzender, 1. Schriftführer, 2. Kassierer und 2. Beisitzer. Danach erfolgt die Wahl der vorgenannten Positionen alle 4 Jahre.

 

-         Der geschäftsführende Vorstand erledigt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

-         Der Vorsitzende ruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, zusammen. Die Einladung sollte 14 Tage vorher erfolgen.

-         Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter, zugegen sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters den Ausschlag.

-         Der Vorstand kann Arbeitskreise bilden. Es werden Arbeitskreisleiter benannt, die zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden können.

  

§ 10

Satzungsänderung

 

Eine Änderung dieser Satzung kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

   

§ 11

Auflösung des Vereins

 

-         Die Auflösung des Vereins kann nur eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten beschließen.

-         Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinen Anspruch finanzieller oder materieller Art auf das Vereinsvermögen oder Teilen davon.

-         Das nach Auflösen des Vereins verbleibende Vermögen fällt an die Gemeinde Alpen, die es ausschließlich und unmittelbar für jugendfördernde Zwecke im Ortsteil Menzelen und Bönning-Rill zu verwenden hat.

   

Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Vereins am 09.August 2006

 

Verein für Geschichte und Brauchtum Menzelen e.V. | kontakt@geschichte-menzelen.de